Diese Kosten entstehen trotz Verkauf ohne Makler

Ein Immobilienverkauf ohne Makler kann verlockend sein, besonders wenn man die Maklerprovision einsparen möchte oder eine Immobilie in einer begehrten Lage verkaufen möchte. Doch Vorsicht: Auch ohne Makler entstehen einige Kosten, die oft übersehen werden. In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Ausgaben, die Eigentümer trotz eigenständigem Verkauf ihrer Immobilie erwarten können.

1. Inserierung auf großen Immobilienportalen

Eines der ersten Dinge, die du in Angriff nehmen wirst, wenn du deine Immobilie selbst verkaufst, ist die Schaltung von Anzeigen auf den großen Immobilienportalen. Hierbei entstehen Gebühren für die Veröffentlichung der Anzeige. Die Reichweite und Sichtbarkeit auf diesen Plattformen können zwar potenzielle Käufer anlocken, aber es ist wichtig, diese Kosten im Auge zu behalten. Die Preise für Inserierung auf den großen Portalen über maklerfrei.de, findest du unter maklerfrei.de/preise.

2. Beschaffung des Grundbuchauszugs

Um einen transparenten und rechtsverbindlichen Verkauf abzuwickeln, ist die Beschaffung eines aktuellen Grundbuchauszugs unerlässlich. Dieses Dokument gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse und mögliche Belastungen der Immobilie. Beachte, dass für die Ausstellung des Grundbuchauszugs ebenfalls Gebühren anfallen können.

3. Immobilienbewertung

Eine realistische Preisvorstellung ist entscheidend, um den Verkaufsprozess erfolgreich zu gestalten. Die Kosten für eine professionelle Immobilienbewertung sollten in deine Kalkulation einfließen. Dieser Schritt ist wichtig, um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen und potenzielle Käufer anzusprechen.

4. Bestellung eines Energieausweises

Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Energieausweis bei einem Immobilienverkauf Pflicht. Die Kosten für die Beauftragung eines Energieberaters und die Ausstellung des Energieausweises müssen vom Verkäufer getragen werden. Dieser Ausweis informiert potenzielle Käufer über die Energieeffizienz der Immobilie.

5. Löschung der Grundschuld

Falls auf der Immobilie noch eine Grundschuld lastet, müssen die entsprechenden Einträge im Grundbuch gelöscht werden. Die Löschung der Grundschuld ist notwendig, um dem Käufer eine lastenfreie Immobilie zu übergeben. Hierbei können ebenfalls Kosten anfallen, die in die Gesamtkalkulation des Verkaufs einbezogen werden sollten.

Insgesamt zeigt sich, dass der Verzicht auf einen Makler nicht zwangsläufig einen kostenfreien Verkauf bedeutet. Es ist wichtig, die potenziellen Ausgaben im Vorfeld zu kennen und in die Budgetplanung einzubeziehen. Ein bewusster und gut vorbereiteter Verkaufsprozess kann jedoch dennoch dazu beitragen, die Gesamtkosten zu minimieren und den Verkauf erfolgreich abzuschließen.

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