Notartermin beim Immobilienverkauf: Anleitung und wichtige Infos

Ein Immobilienverkauf ist ein bedeutender Schritt, der durch einen Notartermin formalisiert wird. Hier erfährst du alles Wichtige über den Ablauf, die Kosten und die Rechte, die der jeweiligen Partei zustehen.

Warum ist ein Notartermin wichtig?

Der Notartermin ist ein entscheidender Schritt beim Immobilienverkauf. Hier wird der Kaufvertrag erstellt, der die Grundlage für den Verkauf bildet. Dieser Vertrag regelt alle wesentlichen Details, von Preisvereinbarungen bis hin zu Bedingungen und Fristen sowie Sondervereinbarungen. Durch die notarielle Beurkundung wird die rechtliche Sicherheit für beide Parteien gewährleistet. Daher ist es wichtig, alle Absprachen in einem Kaufvertrag beim Notar festzuhalten. Im Nachgang wird es schwierig, mündliche Absprachen zu beweisen.

Was passiert beim Notartermin?

  1. Vertragsentwurf und Prüfung: In der Regel erstellt der Notar den Vertragsentwurf, basierend auf den Absprachen zwischen Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer. Hierbei hat der Immobilienkäufer das Recht, den Notar zu wählen oder die Prüfung des Vertragsentwurfs durch einen zweiten Notar oder einen anderen Experten zu verlangen.
  2. Unterschrift und Beurkundung: Beim eigentlichen Notartermin erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvertrags durch beide Parteien. Der Notar beurkundet den Vertrag, was ihn rechtsgültig macht. Hierfür wird der Notar den kompletten Kaufvertrag vorlesen und wichtige Rückfragen stellen – falls nötig.
  3. Übergabe von Unterlagen: Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um die Weiterleitung aller relevanten Unterlagen an die zuständigen Stellen, wie das Grundbuchamt.

Kosten und Gebühren nach dem Notartermin

Die Kosten für den Notartermin und die damit verbundenen Leistungen setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  1. Notarhonorar: Der Notar berechnet für seine Tätigkeit ein Honorar. Dies orientiert sich oft an einem gesetzlich vorgeschriebenen Gebührenkatalog.
  2. Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Immobilien an und variiert je nach Bundesland.
  3. Grundbuchkosten: Die Eintragung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch ist mit Gebühren verbunden.
  4. Mögliche weitere Kosten: Je nach individueller Vereinbarung können weitere Kosten entstehen, etwa für die Prüfung des Vertragsentwurfs durch einen zweiten Notar oder einen Experten.

Welche Rechte hat der Immobilienkäufer?

Da der Immobilienkäufer in der Regel die anfallenden Gebühren übernimmt, hat er auch bestimmte Rechte beim Notartermin:

  1. Wahl des Notars: Der Käufer kann den Notar auswählen, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Prüfung des Vertragsentwurfs: Der Käufer kann darauf bestehen, dass ein zweiter Notar oder ein anderer Experte den Vertragsentwurf prüft. Dies dient der Sicherheit und Vermeidung von Risiken.

Was passiert nach dem Notartermin?

Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Notartermin sind sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bestimmte Handlungen und Schritte erforderlich. Beachte jedoch, dass die Übergabe der Immobilie in der Regel erst nach vollständiger Bezahlung erfolgt, es sei denn, es wurde beim Notartermin etwas anderes vereinbart. Doch der Immobilienkäufer zahlt er dann den Kaufpreis für die Immobilie, sobald der Notar grünes Licht gibt. Hierfür setzt der Notar ein Schreiben auf und fordert den Käufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Der Verkäufer wird gesondert Informiert mit der Bitte, die Zahlung nach Geldeingang auf dem Bankkonto zu bestätigen.

Für den Verkäufer:

  1. Objektübergabe und Schlüsselübergabe: Die Übergabe der Immobilie inklusive aller Schlüssel findet in der Regel erst statt, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Dies ist eine entscheidende Bedingung im Kaufvertrag.
  2. Abmeldung von Versorgungsverträgen: Der Verkäufer sollte alle laufenden Versorgungsverträge (Strom, Wasser, Gas) fristgerecht abmelden und sicherstellen, dass sämtliche offenen Rechnungen beglichen sind.
  3. Grundbuchamtliche Ummeldung: Auch wenn der Notar die Weiterleitung der Unterlagen an das Grundbuchamt veranlasst, sollte der Verkäufer sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente bereitstehen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Für den Käufer:

  1. Finanzierung abschließen: Der Käufer muss sicherstellen, dass die Finanzierung für den Immobilienerwerb abgeschlossen ist. Alle erforderlichen Schritte sollten vor dem Notartermin unternommen werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
  2. Ummeldung von Versorgungsverträgen: Nach vollständiger Bezahlung und erfolgreicher Übergabe der Immobilie muss der Käufer sämtliche Versorgungsverträge auf seinen Namen ummelden.
  3. Eintragung ins Grundbuch: Die Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch erfolgt nach vollständiger Bezahlung und Übergabe der Immobilie. Dies geschieht in der Regel automatisch durch das Grundbuchamt nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen vom Notar.

Zusätzliche Empfehlungen für beide Parteien:

  • Kommunikation mit Behörden: Informiere Behörden wie das Einwohnermeldeamt über den Wohnortwechsel, sobald die Immobilie offiziell übergeben wurde.
  • Rücklagen und offene Forderungen klären: Etwaige Rücklagen oder offene Forderungen gegenüber der Hausverwaltung sollten vor dem Immobilienverkauf beglichen oder geklärt werden.

Durch sorgfältige Beachtung dieser Schritte und die Berücksichtigung individueller Vereinbarungen beim Notartermin wird sichergestellt, dass der Immobilienverkauf transparent, fair und im Einklang mit den getroffenen Vereinbarungen verläuft.

Ein Notartermin beim Immobilienverkauf ist mehr als nur eine Formalität. Er bildet die rechtliche Grundlage für den Verkauf und sichert die Interessen beider Parteien. Der Immobilienkäufer hat dabei durch die Übernahme der Gebühren auch das Recht auf Mitbestimmung, was die Auswahl des Notars und die Prüfung des Vertragsentwurfs betrifft. Informiere dich frühzeitig über die anfallenden Kosten und deine Rechte, um den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten.

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